AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Print4Sale GmbH.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die zwischen den Parteien vereinbarten Preise sind bindend.

(2) Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden zu tragen.

(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle sonstigen Preisbestandteile. Zusätzliche Kosten für Versand, Lieferung oder sonstige Gebühren werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen.

(4) Sollten sich nach Vertragsschluss, aber vor dem vereinbarten Liefertermin, Änderungen oder neue Regelungen hinsichtlich Zöllen, Steuern oder Transportkosten ergeben, kann der Kaufpreis entsprechend angepasst werden. Dies gilt nicht für Verbraucher, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung vier Monate oder weniger beträgt.

§ 3 AGB Zahlung

(1) Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

(2) Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

(3) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich die Print4Sale GmbH vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

§ 4 Lieferung, Versand, Transport, Gefahrübergang und Verpackung

(1) Die Wahl der Versandart, des Spediteurs oder Frachtführers obliegt der Print4Sale GmbH. Auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Erfolgt die Lieferung lose per Tank- oder Silowagen, gilt die Übergabe als erfolgt, sobald die Ware an der Kupplung des Tanks oder Silos des Kunden übergeben wurde. Palettierte Ware wird bis zur Liefergrenze, in der Regel Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse, befördert. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist. einverstanden.

(3) Lieferungen per Kesselwagen an gewerbliche Kunden erfolgen unter den jeweiligen bahnamtlichen Bestimmungen ab Versandbahnhof. Der Kunde verpflichtet sich, den Kesselwagen unverzüglich zu entleeren und innerhalb von 48 Stunden in sauberem und unbeschädigtem Zustand fracht- und spesenfrei zurückzusenden. Wird diese Frist überschritten, können dem Kunden Standgelder und Mietgebühren in Rechnung gestellt werden. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass der Print4Sale GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Die Print4Sale GmbH ist nicht verpflichtet, Lagerbehälter oder andere Umschließungen des Kunden auf deren Eignung, Sauberkeit oder Kapazität zu überprüfen. Eine Gewährleistung wird hierfür nicht übernommen.

§ 5 Annahme und Annahme

Die gekaufte Ware wird unverzüglich anzunehmen, während auf Abruf bestellte Ware innerhalb eines Monats abzurufen ist, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Erfolgt der Abruf oder die Annahme nicht fristgerecht, ist die Print4Sale GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung zu verweigern, unbeschadet weiterer rechtlicher Ansprüche.

§ 6 Lieferfristen und -termine

(1) Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich.

(2) Die Einhaltung dieser Fristen durch die Print4Sale GmbH voraus, dass der Kunde seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht nachkommt, insbesondere alle erforderlichen technischen Klärungen rechtzeitig vornimmt. Solange offene Fragen bestehen, ist die Print4Sale GmbH nicht zur Lieferung verpflichtet. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

§ 7 Exportkontrolle und Lieferhindernisse

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine nationalen oder internationalen Vorschriften – insbesondere Exportkontrollbestimmungen, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos oder andere Sanktionen – dem Geschäft entgegenstehen. Die Durchführung von Lieferungen und Leistungen erfolgt nur, soweit keine derartigen Einschränkungen bestehen.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie außergewöhnliche Ereignisse wie Krieg, bewaffnete Konflikte, terroristische Angriffe, staatliche Restriktionen, Epidemien, Naturkatastrophen, Brände, weitreichende Infrastrukturausfälle (z. B. Stromausfälle, Systemausfälle oder Cyberangriffe) oder Arbeitskämpfe (z. B. Streiks, Aussperrungen) entbinden die Print4Sale GmbH für die Dauer der Beeinträchtigung von ihre Leistungspflicht. Sollte dies dennoch eine dauerhafte Leistungserbringung unmöglich machen, entfällt die Verpflichtung zur endgültigen Lieferung.

§ 8 Liefermenge

(1) Die Bestimmung der Liefermenge erfolgt nach dem am Abgangslagerwerk der Print4Sale GmbH oder einem beauftragten Dritten festgestellten Gewicht oder Volumen. Dies gilt für Lieferungen in Kesselwagen, Binnenschiffen, Behältern, Fässern, Kannen und anderen Gebinden. Bei Lieferungen pro Tankkraftwagen ist die am Empfangsort durch eine geeichte Messvorrichtung des Fahrzeugs ermittelte Menge maßgebend. Heizöl und Dieselkraftstoff werden temperaturkompensiert auf 15 °C berechnet.

(2) Bei der Lieferung von Fetten umfasst die angegebene Menge auch das Behältnis.

§ 9 Steuern, Abgaben und Zölle

(1) Soll eine Lieferung zoll- oder energiesteuerfrei bzw. steuerbegünstigt erfolgen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Kunde muss der Print4Sale GmbH die entsprechenden Nachweise vorlegen, einschließlich eines offiziellen Erlaubnisscheins, sofern erforderlich. Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor oder wird er nicht anerkannt, erfolgt die Berechnung unter Anwendung der jeweils geltenden Steuer- und Zollvorschriften.

(2) Die Print4Sale GmbH ist nicht verpflichtet, die Gültigkeit des Erlaubnisscheins oder die Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften zu überprüfen. Der Kunde ist eigenverantwortlich für eine rechtzeitige Verlängerung oder Erneuerung zu sorgen und der Print4Sale GmbH die aktualisierten Unterlagen unaufgefordert vorzulegen.

(3) Ändert sich die Berechtigung des Kunden für steuerfreie oder steuerbegünstigte Waren, die der Print4Sale GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(4) Die oben genannten Regelungen gelten entsprechend für die Umsatzsteuer sowie weitere steuerliche Vergünstigungen.

(5) Bei Warenlieferungen unter dem Steueraussetzungsverfahren ist der Kunde verpflichtet, die geltenden energiesteuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Falls die Bestimmungsort der Ware geändert oder die Lieferung so gestaltet wird, hat der Kunde die Print4Sale GmbH umgehend zu informieren, um eine ordnungsgemäße Beendigung des Steueraussetzungsverfahrens sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn ein Abnehmer des Kunden Änderungen während des Transports vornimmt.

(6) Führt der Kunde die Ware in andere Länder aus (Export), trägt er die Verantwortung für die fristgerechte Entrichtung aller anfallenden Steuern, Zölle und Abgaben im Bestimmungsland. Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen innerhalb der EU garantiert der Kunde, dass die Ware tatsächlich in einem anderen Mitgliedsstaat verbracht wird, und stellt der Print4Sale GmbH unaufgefordert eine Gelangensbestätigung zur Verfügung.

(7) Ist der Kunde als Treuhänder oder Zwischenhändler tätig, ohne selbst Besitz an der steuerlich begünstigten Ware zu erlangen, haftet er gegenüber der Print4Sale GmbH für alle damit verbundenen Abgaben.

(8) Print4Sale GmbH ist berechtigt, vom Kunden eine Freistellung von sämtlichen Lieferanten zu verlangen, die durch Verstöße gegen vertragliche Pflichten oder gesetzliche Bestimmungen entstehen. Dies umfasst insbesondere steuerliche Verpflichtungen, Straf- und Bußgelder sowie damit verbundene Erträge. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf die Umsatzsteuer, die auf die Energiesteuer erhoben wird, sowie auf steuerliche Nebenleistungen. Darüber hinaus gelten sie für etwaige Energiesteuerforderungen oder sonstige Steuerforderungen der zuständigen Behörden innerhalb der Europäischen Union.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferung von Waren erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Print4Sale GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis die vollständige Zahlung des Kaufpreises eingegangen ist.

(2) Gegenstände, die dem Kunden im Rahmen einer Versorgungsvereinbarung zur zeitweisen Nutzung bereitgestellt werden, bleiben im Eigentum von Print4Sale GmbH und gehen nicht in das Eigentum des Kunden oder Dritter über.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie die zur vorübergehenden Nutzung überlassenen Gegenstände (z. B. Behälter, Gasflaschen etc.) sorgfältig zu behandeln. Erforderliche Wartungs- oder Inspektionsarbeiten hat der Kunde rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen oder im Rahmen einer besonderen Wartungs- oder Liefervereinbarung mit Print4Sale GmbH sicherzustellen.

(4) Bei Pfändungen oder anderen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden oder überlassenen Gegenstände ist der Kunde verpflichtet, Print4Sale GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei Diebstahl oder sonstigem Verlust dieser Gegenstände.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern. Bereits mit Abschluss des Weiterverkaufs tritt die Print4Sale GmbH alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware ein Dritter entstehen – unabhängig davon, ob die Ware im ursprünglichen Zustand oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.

(6) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auch im Rahmen von Dienst-, Werk- oder Werklieferungsverträgen bestimmungsgemäß verbrauchen. In diesem Fall tritt die Print4Sale GmbH bereit, jetzt alle aus diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen in Höhe des Warenwerts nebst etwaigen Verzugszinsen ab. Die Nutzung der Ware für eigene betriebliche Zwecke bleibt hiervon unberührt.

(7) Print4Sale Gmb ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Sie verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist einer dieser Fälle gegeben, kann die Print4Sale GmbH verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(8) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Print4Sale GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der Print4Sale GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Print4Sale GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die ursprüngliche, unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der Print4Sale GmbH anteilmäßig Miteigentum an der neuen Sache. Die Print4Sale GmbH verwahrt dieses Miteigentum für sie.

(9) Der Kunde tritt der Print4Sale GmbH zur Sicherung der Forderungen aus der Lieferung der Vorbehaltsware auch diejenigen Forderungen ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(10) Die Print4Sale GmbH verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Print4Sale GmbH.

§ 11 Haftung, Mängelgewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelgewährleistung.

(2) Die Haftung der Print4Sale GmbH auf Schadensersatz richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, haftet die Print4Sale GmbH Für eigenes Verschulden sowie das Verhalten seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet Print4Sale GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht auch bei einfacher Fahrlässigkeit, sofern diese von Print4Sale GmbH, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Gleiches gilt bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(5) Eine weitergehende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, eine gesetzliche Mängelhaftung sowie etwaige von der Print4Sale GmbH übernommene Garantien bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

§ 12 Leih- und Mietbehälter

(1) Die Lagerung sämtlicher von der Print4Sale GmbH bereitgestellter Behälter, wie z. B. Tanks, Container, Gas Die Entsorgung von Flaschen oder Fässern erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Lagerbedingungen für entzündbare und wassergefährdende Stoffe einzuhalten. Die Behälter dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden; jede andere Verwendung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Print4Sale GmbH. Beschädigte Behälter dürfen aus Sicherheitsgründen nicht wiederverwendet werden und sind entsprechend zu kennzeichnen und unverzüglich an die Print4Sale GmbH zurückzugeben.

(2) Mietbehälter, Tanks, Fässer, Gehäuse und Gasflaschen sind an die Print4Sale GmbH zurückzugeben. Dies gilt nicht für Behälter, die nicht üblicherweise zurückgegeben werden und mit der Lieferung in das Eigentum des Kunden übergehen.

(3) Bei Rückgabe nicht vollständig entleerter Behälter erfolgt keine Erstattung des Restinhalts. Die Kosten für notwendige Reinigung, Außerbetriebnahme und Rücktransport zur Print4Sale GmbH trägt der Kunde.Für Verbraucher gilt diese Regelung nur, sofern die vorgenannten Kosten bereits im Angebot gesondert ausgewiesen wurden. Der Kunde trägt die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Behälter während der Nutzung.

(4) Die Print4Sale GmbH berechnet gewerblichen Kunden für die Demontage und den Rücktransport von Flüssiggastanks eine Pauschale von 275,00 € netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine außergewöhnlichen Schwierigkeiten auftreten und der Tank unmittelbar mit einem 5-Meter-Kranarm angehoben werden kann. Weist der Kunde nach, dass die tatsächlichen Kosten für Demontage und Rücktransport niedriger sind, wird dieser Betrag entsprechend angepasst. Ist eine vorherige Bergung des Tanks erforderlich, trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten. Mehrkosten, die durch besondere Schwierigkeiten bei der Demontage, dem Transport oder der Bergung entstehen, trägt ebenfalls der Kunde.

(5) Sollte der Kunde Behälter oder Gebinde nicht innerhalb der vereinbarten Frist und auch nicht nach Ablauf einer von der Print4Sale GmbH gesetzten angemessenen Frist zurückgeben, ist die Print4Sale GmbH berechtigt, den Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. Die Kosten für Gasflaschen betragen: 5 kg Flüssiggasflasche 36,00 €, 11 kg Flüssiggasflasche 42,00 €, 19 und 33 kg Flüssiggasflasche 95,00 €, Technische Gase Acetylen 10 Liter (1,6 kg) 280,00 €, 20 Liter (3,2 kg) 330,00 €, 50 Liter (10 kg) 490,00 € sowie Luftgase 10 Liter 230,00 €, 20 Liter 280,00 €, 50 Liter 360,00 €, Typ Metalllagerpalette Print4Sale GmbH 330,00 €. Kann der Kunde einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert nachweisen, wird dieser berücksichtigt. Die angegebenen Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach vollständiger Bezahlung des Wiederbeschaffungswertes geht das Eigentum an den Behältern und Containern auf den Kunden über.

§ 13 Tanks und Anlagen

(1) Jede Tankanlage ist vor der ersten Inbetriebnahme sowie vor späteren Erweiterungen oder Änderungen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, gemäß den geltenden behördlichen Vorschriften, Richtlinien und technischen Normen auf Kosten des Kunden zu prüfen und abzunehmen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Abnahme ist der Print4Sale GmbH zur Erteilung der Lieferfreigabe vorzulegen.

(2) Der Kunde ist für die rechtzeitige Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen verantwortlich. Der Kunde gewährleistet zudem den ordnungsgemäßen Zustand des Tanks und seines Zubehörs, die in seinem Eigentum stehen, und trägt sämtliche Wartungs- und Inspektionskosten.

§ 14 Sonstiges, Verbraucherstreitbeilegung

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Handelsregister Rotenburg (Wümme) bzw. das Landgericht Verden (Aller). Die Print4Sale GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klagen am Sitz oder Wohnsitz des Kunden geltend zu machen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Diese Rechtswahl berührt nicht die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese nicht vertraglich ausgeschlossen werden können.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die Print4Sale GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.